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… zur Schnupperlehre

Beim Schnuppern in Betrieben haben Jugendliche die Gelegenheit, durch Beobachten und Ausprobieren wichtige Praxis-Erfahrungen zu sammeln und Berufe kennenzulernen. Unternehmen geben den Schnupperlehrlingen Einblicke in die Arbeitswelt. Diese Schnupperlehre ist nur bei Jugendlichen ab der 8. Schulstufe möglich, die zum Schulbesuch gemeldet sind.

Es gibt drei Varianten der Schnupperlehre:

  • Als Schulveranstaltung (berufspraktische Tage)
  • Individuelle Berufsorientierung während der Schulzeit
  • Individuelle Berufsorientierung außerhalb der Schulzeit (Ferien)

Schnupperlehrlinge…

…sind im Rahmen der Schüler_innenunfallversicherung versichert.

…haben keinen Anspruch auf Entgelt.

…unterliegen keiner Arbeitspflicht und keiner bindenden Arbeitszeit.

…sind entsprechend zu beaufsichtigen.

Bestimmungen des Arbeitnehmer_innenschutzes und der arbeitshygienischen Vorschriften sind seitens des Betriebes zu berücksichtigen. Schäden, die durch einen Schnupperlehrling verursacht werden, unterliegen dem allgemeinen Schadensersatzrecht.

Online Schnupperplatzbörse

Kärntner Betriebe, die „Schnupperplätze“ anbieten

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Allgemeine Informationen zur „Schnupperlehre“

Allgemeine Informationen zur „Schnupperlehre“
(Versicherung, Dauer, Ausmaß)

Formular Vereinbarung zur Absolvierung der „Schnuppertage“ WÄHREND der Unterrichtszeit

Formular Vereinbarung zur Absolvierung der „Schnuppertage“ AUSSERHALB der Unterrichtszeit

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